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   RG, 23.11.1926 - III 540/25   

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https://dejure.org/1926,9
RG, 23.11.1926 - III 540/25 (https://dejure.org/1926,9)
RG, Entscheidung vom 23.11.1926 - III 540/25 (https://dejure.org/1926,9)
RG, Entscheidung vom 23. November 1926 - III 540/25 (https://dejure.org/1926,9)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann sich in einem auf bestimmte längere Zeit geschlossenen Mietvertrag der Vermieter für den Fall, daß der Mieter in Konkurs gerät und er, der Vermieter, deshalb kündigt, ausbedingen, daß ihm der auf die restliche Mietzeit entfallende Mietzins als Schadensersatz zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietkündigung im Konkurs.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 115, 271
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.09.1985 - VII ZR 19/85

    Kündigung bei Vermögensverfall des Auftragnehmers

    Scheidet aber eine Anfechtung aus und fehlt es an anderen Nichtigkeitsgründen (etwa gemäß § 138 BGB), muß der Konkursverwalter den Bestand der Masse (also auch einen beiderseitigen nicht voll erfüllten Vertrag) in dem Zustand hinnehmen, in dem sie sich zur Zeit der Konkurseröffnung befindet (vgl. RGZ 115, 271, 273, 274; vgl. auch BGHZ 24, 15, 18; 44, 1, 4; 56, 228, 230, 232).
  • KG, 15.03.2007 - 8 U 165/06

    Mietvertrag: Anspruch eines Vermieters auf Ersatz des Kündigungsfolgeschaden bei

    Reicht aber die Masse zur Deckung des Mietzinses nicht aus, so muss der Verwalter die Masse durch seine Kündigung von der Masseschuld entlasten mit der Folge, dass der Vermieter nach § 19 Satz 3 KO Schadensersatz verlangen kann" (Jaeger, KO, 1997, 9. Auflage, § 19, Rdnr.71; so auch Kilger/ Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Auflage, § 19 KO, Ziffer 8; RGZ 115, 271).
  • BGH, 06.06.1984 - VIII ZR 65/83

    Kündigung eines Leasingvertrages im Konkurs des Leasingnehmers;

    Umstritten ist nur, ob dem Vermieter vertraglich ein die Regelung des § 19 KO abändernder Schadensersatzanspruch eingeräumt werden kann (für Abänderbarkeit u.a.: RGZ 115, 271, 273 f; Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck a.a.O. Rdn. 16; Baumgarten, Leasingverträge über bewegliche Sachen im Konkurs (1980), S. 82 f; Mittelstein, Die Miete, 4. Aufl. S. 756 Fn. 42; gegen Abänderbarkeit: Jaeger/Henckel, a.a.O. Rdn. 71; Böhle-Stamschräder/Kilger, a.a.O. Anm. 8, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 245/86

    Zahlung von Restgebühren im Konkurs des Fernsprechteilnehmers

    Das Reichsgericht hat ausgesprochen, daß § 19 KO "sicherlich nicht in allen seinen Teilen zwingendes Recht" enthalte (RGZ 115, 271, 274; vgl. auch schon RGZ 56, 245, 247).
  • OLG Celle, 14.12.1984 - 13 U 65/84

    Herstellung von Außenanlagen an einem Bauvorhaben ; Schadensersatz wegen

    Dies hat es damit begründet, daß die Konkursgläubiger die Verträge des Gemeinschuldners so hinnehmen müssen, wie sie geschlossen sind (ebenso BGHZ 24, 16, 18) [BGH 28.02.1957 - VII ZR 204/56] , und daß alle persönlichen Vertragsansprüche vermögensrechtlicher Art am Konkursverfahren teilnehmen, die im Rahmen der Vertragsfreiheit entstanden sind (RGZ 115, 271, 273, 274).
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